Wissenswertes


Neue Tierschutzbestimmungen

01.09.2008

Neue TierschutzbestimmungenDie neue Schweizer Gesetzgebung bringt klare Verbesserungen für die Hunde. Weil es eine Ausbildungspflicht für Hundekäufer vorsieht, ist aber auch eine gewisse Verunsicherung spürbar. Es besteht kein Grund, die neuen Vorschriften zu fürchten.

Heute ist in der Schweiz das revidierte Tierschutzgesetz und die neue Tierschutzverordnung in Kraft getreten. Die detaillierten Angaben sind zu finden unter www.tiererichtighalten.ch.

Wir Hundefreunde finden es gut, dass nun die dauernde Anbindehaltung verboten ist (Hunde müssen sich während des Tages mindestens 5 Stunden frei bewegen können). Ebenso positiv ist, dass der tägliche Spaziergang nun Pflicht ist: Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihren Bedürfnissen ausgeführt werden. Die "Einzelhaft" für das Rudeltier Hund ist ebenfalls abgeschafft: In Zwingern oder Boxen müssen Hunde mindestens paarweise gehalten werden. Die Boxengrösse richtet sich nach der Hundegrösse, mindestens 4, 8 oder 10 m2 sind gefordert.

Welpen müssen neu mindestens 8 Wochen lang im Wurfverband und bei der Mutterhündin bleiben, ein früherer Verkauf ist untersagt.

Die Ausbildungsvorschriften gelten zwar ab 1.9.08, doch die Anbieter der Kurse sind noch nicht festgelegt. Wer ab jetzt einen Hund kauft, muss deshalb den theoretischen Kurs und das Training mit dem Hund erst bis 1.9.2010 gemacht haben (Uebergangsfrist).

Auch für die Züchter tritt eine Ausbildungs- und Bewilligungspflicht in Kraft. Die Ausbildungsangebote liegen ebenfalls noch nicht vor, es gilt eine Uebergangsfrist bis 2013.

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