Wissenswertes


Reisen mit dem Hund: Tollwutimpfung

01.09.2008

Reisen mit dem Hund: Tollwutimpfung

Gültigkeit der Tollwutimpfung nicht mehr auf 1 Jahr beschränkt!



Die meisten Reisen mit dem Hund führen in unsere Nachbarländer. Sie sind alle tollwutfrei. Für den Grenzübertritt heisst das, Ihr Hund braucht neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Mikrochip einen Heimtierausweis und darin eingetragen die Tollwutimpfung.

Neu ist, dass die Gültigkeit der Impfung nicht mehr auf ein Jahr beschränkt ist wie bis letztes Jahr. Neu ist die Impfung so lange gültig, wie es der Impfstoffhersteller angibt. Das sind bei den meisten heute gebrauchten Impfstoffen 3 Jahre. Wichtig: das gilt nur, wenn der Tierarzt beim Eintrag der Impfung im Heimtierausweis die Gültigkeitsdauer eingetragen und unterschriftlich bestätigt hat.

Bei Reisen in entferntere Länder, die teils nicht frei sind von urbaner Tollwut, muss man sich vorgängig informieren beim BVET www.bvet.admin.ch oder Sie bitten Ihren Tierarzt um Abklärung der Ein- und Ausreisevorschriften

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